In einem größeren Wohngebäude hatten aufmerksame Nachbarn einen aktiven Rauchmelder bemerkt und dies richtigerweise der Integrierten Leitstelle über den Notruf gemeldet.
Die Abteilung Hauptamt stellte bei ihrer Erkundung von außen keinen Rauch in der betreffenden Wohnung fest, hätte aber nur mit Gewalt einen Zugang zur Wohnung bekommen können.
Da jedoch eine Person mit Schlüssel zur Wohnung zur Einsatzstelle kam, konnte die Wohnung ohne Schaden betreten werden. Es lag kein Brand vor. Der aktive Rauchmelder verstummte kurz vor Betreten der Wohnung. Daher für die Feuerwehr Einsatzende.